GENERAL TERMS AND CONDITIONS
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die KIND OF A HOTEL AG (nachfolgend ,,KOAH“ genannt) überlässt dem Gast das jeweilige Apartment zur privaten Nutzung; eine geschäftliche Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung seitens der KOAH.
1.2. In einem Apartment dürfen nur so viele Personen beherbergt werden, wie im Vertrag vereinbart worden ist.
1.3. Der Gast akzeptiert, dass das betreffende Apartment inkl. Ausstattung (Möblierung, Küchenausstattung, etc.) im Besitz der KOAH verbleibt.
1.4. Der schriftlich abgeschlossene Beherbergungsvertrag gilt für das vorgängig gebuchte Apartment; bei eventuellem Wechsel in ein anderes Apartment wird ein neuer Beherbergungsvertrag angefertigt.
2. Vertragsdauer und Kündigung / Verlängerung / Stornierung
2.1. Dauer und Beginn der Beherbergung wird im Beherbergungsvertrag schriftlich festgelegt.
2.2. Bei einem unbefristeten Beherbergungsvertrag (Mindestdauer 1 Monat = 30 Tage) kann auf eine 14-tägige Anzeige hin schriftlich gekündigt werden. Bei Nichteinhalten der Anzeigefrist wird die Kündigungsfrist nachberechnet.
2.3. Der Betrag von mindestens 14 Tagen ist auch dann geschuldet, wenn ein Apartment nicht bezogen wird oder bei einer Stornierung ausserhalb der Stornierungsfristen.
2.4. Bei befristeten Verträgen ist für die gesamte Dauer der vereinbarte Beherbergungspreis geschuldet. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur mit Zustimmung der KOAH möglich.
2.5. Eine Verlängerung bei befristeten Verträgen ist nur auf Anfrage / Absprache und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.
2.6. Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Bezahlung und Kreditkartenabbuchung
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Betrag vor Empfangnahme des Schlüssels zu bezahlen. Für eine Beherbergungsdauer länger als einen Monat, ist der neue Betrag innert 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
3.2. Bei Nichteinhalten der in Paragraph 3.1 genannten Regelung, behält sich die KOAH vor, den Türschlosscode für die Schlüsselkarte zu ändern bzw. das Türschloss auf Kosten des Gastes auszuwechseln und dem Gast die neue Schlüsselkarte bzw. den neuen Schlüssel erst dann zu übergeben, wenn die gesamte Forderung bezahlt wurde.
3.3. Der Gast ist bei der Buchungsbestätigung verpflichtet, der KOAH seine Kreditkarten-Details mitzuteilen und erklärt sich mit seiner Unterschrift im Beherbergungsvertrag ausdrücklich einverstanden, dass allfällige Zahlungsrückstände innert 2 Tagen nach Fälligkeit von seinem Kartenkonto abgebucht werden dürfen.
3.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die KOAH berechtigt, den Rechnungsbetrag (maximal 1 Monat) am Anreisetag der Kreditkarte zu belasten.
3.5. Gleiches gilt grundsätzlich für notwendige Nachreinigungen und vom Gast verursachte Schäden. Der Gast wird in jedem Fall vorgängig benachrichtigt.
3.6. Die KOAH behält sich das Recht vor, in solchen Fällen eine einmalige Umtriebsentschädigung dem Aufwand entsprechend zu berechnen.
4. CHECK-IN / CHECK-OUT
4.1. Grundsätzlich gelten folgende Einzugs- / Abreisezeiten: Check-In: ab 14.00 Uhr, Check-out: spätestens 11.00 Uhr. Sonderwünsche müssen vorab mitgeteilt und von der KOAH bestätigt werden, jedoch in jedem Fall abhängig von der Verfügbarkeit. Ohne diese Absprache wird bei späterem Verlassen des Apartments eine zusätzliche Tagesrate verrechnet.
4.2. Sämtliche Apartments werden vor Anreise auf Sauberkeit, Mangel oder Schaden kontrolliert. Sollte der Gast (wider Erwarten) Beanstandungen haben, so hat er dies unverzüglich an unsere Reception/Hotline zu melden.
5. Benutzung
5.1. Der Gast verpflichtet sich, jede unsachgemässe Benutzung des Apartments und der Einrichtung zu vermeiden. Waschmaschine und Trockner sind sorgfältig zu behandeln, insbesondere Reinigung der Filter.
Bei Zuwiderhandeln behalt sich die KOAH das Recht vor, allfällige Haftungsansprüche gegenüber dem Gast/Mieter geltend zu machen.
5.2. Bei Verlust der Schlüsselkarte bzw. des Schlüssels erhalt der Gast gegen eine Zahlung von CHF 250,00 eine neue Karte bzw. einen neuen Schlüssel.
5.3. Der Gast verpflichtet sich, in der Benutzung seines Apartments auf die anderen Mitbewohner gebührend Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung zu beachten.
5.4. Es ist dem Gast nicht gestattet, das jeweilige Apartment an Dritte weiterzuvermieten oder zum Gebrauch zu Überlassen.
5.5. Die Haltung von Haustieren im jeweiligen Apartment ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens der KOAH gestattet.
5.6. Das Personal des Reinigungsdienstes hat die Erlaubnis, das Apartment (auch bei Abwesenheit des Gastes) zum Zweck der Reinigung zu betreten. Gleiches gilt für unsere Haustechniker im Fall notwendiger Reparaturen.
6. SERVICE
6.1. Das jeweilige Apartment wird standortsgemäss mindestens einmal wöchentlich gereinigt (inkl. Frottee- und Bettwasche).
6.2. Es ist nicht gestattet, gefüllte Abfallsacke vor dem Apartment im Flur, Treppenhaus und Balkon zu deponieren. Für alle Mieter steht ein Gewerbekehricht Container zur freien Verfügung.
7. Internet
7.1. Die KOAH bietet an allen Standorten eine Business-Wireless-LAN-Verbindung kostenlos an. Bei Ausfall oder Beeinträchtigung der Verbindung kann der Gast keine Reduktion auf den Mietpreis verlangen. Weitergehende Ansprüche des Gastes aus dem Betrieb oder Nichtbetrieb des Internets sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Versicherungen
8.1. Gegen allfällige Risiken aus der Beherbergung (Unfall, Krankheit, Eigentumsverlust durch Wasser, Feuer, Diebstahl usw.) ist der Gast durch die KOAH grundsätzlich nicht versichert.
8.2. Wir empfehlen unseren Gasten daher dringend, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.
9. Gerichtsstand
9.1. Der Beherbergungsvertrag unterliegt dem schweizerischen Recht.
9.2. Gerichtsstand ist Zürich, CH.
Status: June 2023